Donnerstag, 24. Mai 2007

2 Uhr nachts im Bundestag (Update)

Na aber sowas von eine verdammte Scheiße hier! Boah, kann mal bitte jemand endlich diesen ganzen Anti-Terror-Mist beenden?

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch den Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung der Computerkriminalität ohne Änderungen abgesegnet.
[...]
Darin soll etwa klargestellt werden, dass die neuen und aufgebohrten Hackerparagraphen im Strafgesetzbuch (StGB) einer strengen Auslegung und Zweckbindung unterliegen.
[...]
Das Parlamentsplenum soll den vom Rechtsausschuss abgenickten Entwurf in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gegen 2 Uhr morgens verabschieden.

Wortlaut?

§202c
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a
Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet
oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

Andreas bloggt:

Oh Mann. Ich habe mir gerade nochmal den Gesetzentwurf durchgelesen. Da gibt es ja nicht nur §202c, sondern auch noch §303b, der in Absatz 5 den §202c quasi für die Straftatbestände aus §303b importiert. Und auf diesen wiederum verweist der allseits bekannte §129a. Mit anderen Worten: übermorgen macht mich der Bundestag zum Terroristen. Und den Rest des CCC gleich mit.

Wortlaut?

§129a
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, [...] 2. Straftaten nach den §§ 303b [...]
-----
§303b
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
[..]
2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt
-----
§202a
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft [...]

Problem?

Wie soll man denn jetzt Sicherheitslücken finden, wenn man nicht mehr hacken oder spezielle "Hacker-Tools" schreiben darf? Was andere illegal zur Schädigung nutzen oder programmieren ("herstellen"), ist jedoch das wichtigste Arbeitsmittel von Berufshackern, die beauftragt werden, um Sicherheitslücken zu finden. Der IT-Sicherheitsbranche wird somit gerade ihr Werkzeug entzogen. Alles nur im Namen der Terrorbekämpfung.
Heute nacht 2 Uhr bin ich im Bundestag, denke ich! Toller Towelday-Auftakt. Aber vielleicht ist ein wenig Volkspräsenz bei dem Plenum nicht schlecht

Update (18:07):

Wie ich gerade aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfahren habe, wurde die heutige Bundestagsdebatte über die Verschärfung der “Hacker”-Paragraphen auf 22:30 vorverlegt. Also: pünktlich sein!

Einlaß ist übrigens am West-Eingang des Bundestages möglich, da, wo “angemeldete Besucher” steht. Die lassen dort auch nicht angemeldete Besucher rein, solange Platz ist. Und Schließzeit ist regulär 22:00 Uhr, also vorher da sein!

Na dann eben 22:30 *grins*

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