Mittwoch, 19. März 2008

Danke, Karlsruhe

Zitat meines geliebten Opas: "Wir sind halt doch ein Rechtsstaat."

Mit ihrem Eilbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung sperren sich die Karlsruher Richter gegen die weitere Aushöhlung bürgerlicher Rechte. Der Entscheid ist zwar nur ein Teilsieg für den Datenschutz - aber ein mächtiges Signal.
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Allein gegen die Vorratsdatenspeicherung gab es bereits drei Verfassungsbeschwerden, darunter die spektakuläre Massenbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der sich rund 34.000 Bürger angeschlossen hatten. Karlsruhe enttäuschte deren Hoffnungen nicht und erwies sich einmal mehr als Bollwerk gegen die zunehmende Aushöhlung bürgerlicher Rechte.
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Es erlaubt zwar noch das Sammeln von Daten, nicht aber den beabsichtigten verdachtsunabhängigen Vollzugriff darauf.
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Damit bleibt das Bundesverfassungsgericht bei einer Linie, die sich schon in seinen Urteilen gegen das verdachtsunabhängige Scannen von Autokennzeichen, in der empfindlichen Beschneidung von Wolfgang Schäubles "Bundestrojaner"-Plänen sowie dem strikten Nein gegen die Online-Durchsuchungs-Praxis in NRW angekündigt hatte. Durchaus gegen den Trend in der westlichen Welt behält das Bundesverfassungsgericht nicht nur die berechtigten Schutzinteressen des Staates im Blick, sondern auch das Schutzbedürfnis des Bürgers vor der stetig wachsenden Neugier des Staates.

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