Mittwoch, 1. Dezember 2010

Jetzt doch: Mein Wort zum JMStV (Update 2)

Ja, entgegen meiner nichtdigitalen Worte gestern, möchte ich doch der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags einen Post widmen. Nein, ich weiß auch nicht mehr darüber als jeder andere. Aber ein paar Quellen und Geschichten haben sich hier die letzten zwei Tage angesammelt.

Zuerst der WasIstDas?-Teil:

Update (02.12.2010):
Es legt Anbietern von Medien (z.B. TV, Radio, Kino, Spiele, Internetdienste) Pflichten auf, die helfen sollen, Kinder und Jugendliche von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten fern zu halten.
[...]
Bisher mussten sie je nach Grad der Beeinträchtigung entweder
  • technische oder sonstige Zugangssperren einsetzen (z.B. Ausweisnummernkontrolle) oder
  • „Sendezeit“- Beschränkungen einführen (z.B. Website nur zwischen 20 und 6 Uhr zugänglich machen)

Nur haben die meisten Anbieter nicht auf das Gesetz geachtet, da die zuständigen Behörden Verstöße auch nicht geahndet haben.

Neu ist nun die Möglichkeit, statt der obigen Sperren die Angebote nach Altersstufen zu kennzeichnen („ohne Einschränkung“, „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“ oder „ab 18“ § 5 Abs.2 JMStV-E).

[t3n.de, 29.11.2010]

Das Änderungsgesetz, das zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, wurde kontrovers diskutiert. Kern der Debatte ist die geplante Einführung einer Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet,[4] die den Zugang beschränkt, und von Gegnern für inpraktikabel und Rechtsunsicherheit schaffend gehalten wird.[5] Zudem wies u.a. der Informationsrechtler Thomas Hoeren auf schwere handwerkliche Mängel hin,[6] während der Rechtsanwalt Udo Vetter die verwendete Software als solides Fundament für eine spätere Zensurinfrastruktur[7] charaktisierte aber die Folgen für die praktische Rechtsprechung im Bezug auf Blogs als beherrschbar einstufte.


Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält. Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.

Schon im Mai hat der
AK Zensur das Pamphlet analysiert und für "aus netzpolitischer und medienpädagogischer Sicht verfehlt sowie wirtschaftspolitisch bedenklich" erklärt. Argumentiert wird aufgrund der Verhältnismäßigkeit, dass keine 600 Mio. Seiten (die allein Google gefunden hatte) auf Erziehungsbeeinträchtigung für Kinder hin untersucht werden können ("Beispielsweise hat die deutschsprachige Wikipedia über eine Million Einträge. Wer soll die alle kennzeichnen?").

Nachdem nun die Hamburger Grünen mit ihrer Glanzleistung ("Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.", via Fefe, 30.11.2010; genau, dagegen sein, trotzdem dafür stimmen und sich dann aus der Regierungspflicht verpissen und die Koalition auflösen...) ganze Arbeit geleistet haben, zogen die ersten Blogger ihre Konsequenzen:

Mit VZlog.de zieht das erste größere Web-Angebot Konzequenzen aus den neuen Jugendschutzregelungen, die voraussichtlich im Januar in Kraft treten werden. Die Betreiber des beliebten Blogs haben angekündigt, ihr Angebot ab 1. Januar dicht zu machen: "Da alle durch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag möglichen Optionen für uns keine Optionen sind, werden wir VZlog.de am 31. Dezember 2010 schließen. Dies bedeutet, dass keine neuen Artikel erscheinen und auch kein Archiv verfügbar sein wird."

Auch der Isotopp-Blog verschwand heute von der Bildfläche:

Der Grund ist der neue Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der gerade verabschiedet wird und der Ende des Jahres in Kraft treten wird. Nach diesem Vertrag müßte ich alle meine Inhalte durchgehen und mit einem Alterslabel versehen. Dafür habe ich keine Zeit und es wäre auch nicht produktiv. Für die Inhalte, die ab 16 oder ab 18 eingestuft sind (und das ist das Default-Label) müßte ich außerdem einen wirksamen Zugangsschutz mit Alterskontrolle implementieren. Einen solches zugelassenes Verfahren gibt es derzeit nicht, und wenn es das gäbe, wäre es nicht kostenfrei zu haben - und ich habe keine Lust, für meine kostenfrei angebotenen Inhalte Geld aufzuwenden, noch habe ich Lust, mein Blog in ein Geschäft umzuwandeln.

Wenn ich das nicht mache, öffne ich mich einem beträchtlichen finanziellen Risiko durch Abmahnungen und das will ich nicht tragen.

Tja, aber was nun? Nun, der Blog vom Pantoffelpunk zum Beispiel hat ja eh schon seit Monaten ein schönes, provozierendes FSK18-Schild in seiner Ecke zu kleben gehabt. Seit heute (oder zumindest zeitnah) prangt da nun erklärend jenes nette Bildchen rechts. Dazu nimmt er Stellung und vertritt eine ziemlich coole Meinung:

Selbstverständlich ist denen da oben das unangenehm, sie verstehen das web und letztlich Demokratie nicht und bekommen Angst. Selbstverständlich tun sie darum alles in Ihrer Macht stehende, uns zu katalogisieren, uns zu kriminalisieren und uns den Mund zu verbieten. Sie wollen unsere angebliche Anonymität aufheben, sie wollen für uns eine eindeutige ID für Netzzugang und Kommunikation, sie wollen Three-Strikes, die Vorratsdatenspeicherung und mit dem JMStV versuchen sie, bis an die äußerste Grenze, die das Grundgesetz noch vorgibt, uns einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.

Leider scheint es ihnen vielfach zu gelingen: Noch bevor der JMStV überhaupt in Kraft getreten ist, wurden blogs offline genommen oder es wird selbiges angekündigt.

Ich mache da nicht mit. Nicht nur, dass mein Halbwissen und mein gesunder Menschenverstand mir sagt, dass der JMStV am Ende weder technisch noch moralisch durchsetzbar ist, ich denke und hoffe, dass die Kraft des Netzes, dass wir es schaffen, dieses Gesetz durch Rückgrat und Kreativität ad absurdum zu führen. Im lawblog wird mein Eindruck juristisch ausformuliert bestätigt, lesen!

Selbstverständlich bin auch ich verunsichert und natürlich fürchte auch ich, Opfer des JMStV zu werden, aber wie wollen wir etwas ändern, wenn wir schon aufgeben, bevor wir gekämpft haben? Wir bejubeln die chinesischen Dissidenten, lassen die Iraner hochleben, die ihre Ideen von Demokratie und Freiheit über die sozialen Netzwerke verbreiten, obwohl ihnen lebenslanges Straflager oder Steinigung drohen – da können wir doch nicht den Arsch zukneifen, nur weil uns eine – eventuell satte – Geldstrafe droht!


So, und weil der Pantoffelpunk Lesebefehl fürs Lawblog gab (und weil ich da eh täglich vorbei schlendere) hier der meiner Meinung nach wichtigeste (und längste und ausführlichste) Beitrag zu dem Thema von Udo Vetter:

Das größte Schreckgespenst ist die Alterskennzeichnung. Wie soll man die Beiträge aus drei, vier, fünf Jahren Bloggerei auf ihre Jugendgefährdung sichten? Die Frage ist schon mal falsch gestellt. Es gibt, entgegen vieler Darstellungen, keine generelle Pflicht zu einer Alterskennzeichnung. Nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, muss entweder eine Alterskennzeichnung einführen oder seine Inhalte tagsüber sperren.

Das ist im wesentlichen übrigens auch bisher schon geltendes Recht. Gekümmert hat es kaum jemanden. Bis auf das Verbot eines Anorexie-Blogs und einige Anschreiben des zahnlosen Tigers jugendschutz.net ist mir bislang kein flächendeckender Schlag gegen Blogs bekanntgeworden, der sich nicht gegen – eindeutig verbotene – harte Pornografie, Gewaltverherrlichung oder extremistische Propaganda richtete. Ich behaupte, das wird sich auch mit dem neuen JMStV nicht ändern.
[...]
Die immer wieder herumgeisternde Altersstufe 12 Jahre wird falsch verstanden. Es wird zwar eine Regelung geben, dass Alterskennzeichnungen vorgeschrieben sind, wenn die betreffende Seite Inhalte anbietet, die erst ab 12 Jahren geeignet sind. Allerdings gilt das nur dann, wenn sich andere Angebote der Seite inhaltlich ausdrücklich an jüngere Kinder richten und diese Inhalte nicht von denen “ab 12″ sauber getrennt sind.
[...]
Da es, um das noch mal zu wiederholen, definitiv keine Pflicht für eine Alterskennzeichnung gibt, kann die bloß fehlende Kennzeichnung auch nicht abgemahnt werden. Eine Abmahnung wäre auch höchstens auf der Basis des Wettbewerbsrechts möglich. Das Wettbewerbsrecht setzt aber auch immer ein “Wettbewerbsverhältnis” voraus. Private Blogger, auch solche mit Werbung auf der Seite, stehen aber mit kaum jemandem in einem derartigen Wettbewerb.
[...]
Ganz untätig bleiben können Blogger aber nicht, sollte der JMStV am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wer nicht nur auf rein privater Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nennen und eine E-Mail-Adresse angeben, über die der Beauftragte schnell erreichbar ist. Der Jugendschutzbeauftragte soll zwar die nötigen Fachkenntnisse haben. Das bedeutet aber nicht, dass er hierfür eine besondere Fortbildung nachweisen muss. Jeder Blogger, der sich die Fachkenntnisse zutraut (und wer tut das nach Lektüre dieses Beitrags nicht?) kann demnach sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein.

So, erschlagen? Richtig so. So fühlen sich, glaub ich, erstmal ne ganze Reihe Leute, die irgendwie Content ins Web stellen. Nichts genaues weiß man eben immernoch nicht. Aber wie immer gilt: Abwarten und Tee trinken und nichts wird so heiß getrunken wies gekocht wird... Oder so... Hoffe ich zumindest.

Update (02.12.2010):
So, erwartungsgemäß ist's nicht drin, mal in Ruhe seinen Tee zu schlürfen. Auf Udo Vetters Beitrag gab es eine ganze Reihe Reaktionen, die alle ähnlich dem hier sind:

Die Ansicht von Udo Vetter, der meint, nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, müsse eine Alterskennzeichnung einführen, teile ich nicht. Sie ist auch nicht mit dem Wortlaut der geplanten Regelung vereinbar. § 5 Abs. 1 JMStV-E sieht vier Altersstufen vor (ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren) und betont gleichzeitig, dass eine Altersstufe „ab 0 Jahre“ nur für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht kommt. Also auch derjenige, der Inhalte online stellt, die mit “ab 12″ zu bewerten sind, braucht eine Alterskennzeichung oder muss anderweitig dafür Sorge tragen, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen entsprechend erschwert wird.

Daraufhin stellt sich unwillkürlich die Frage, wie sieht das aus mit der richtigen Kennzeichnung?

Als Wertmaßstäbe anerkannt sind die Grundwerte der Verfassung, insbesondere die Menschenwürde, das aus Art. 3 GG abgeleitete Toleranzgebot aber auch das Demokratieprinzip. Danach stuft man z.B. rassistische, gewaltverherrlichende, nationalsozialistische oder auch pornografische Inhalte als entwicklungsbeeinträchtigend ein. Entscheidend soll aber immer auch sein, ob Kinder oder Jugendliche ihres Alters in der Lage sind, die Inhalte differenziert und distanziert wahrzunehmen. Denn es wird sich andererseits nicht vermeiden lassen, Kinder und Jugendliche mit der Realität zu konfrontieren.

Frage 5: Ist diese Kennzeichnung Pflicht?
Theoretisch nicht, denn die Anbieter können die Inhalte stattdessen wie bisher ab bestimmten Zeiten zugänglich machen oder durch technische oder sonstige Vorrichtungen vor Zugang durch Jugendliche schützen.

Frage 8: Nach welchen Kriterien soll die Klassifizierung erfolgen?
Die Kennzeichnung soll lediglich eine freiwillige Alternative zu diesen Möglichkeiten sein. Doch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die ersten Alternativen so schwer umsetzbar sind, dass die Kennzeichnungsmöglichkeit praktisch zur Kennzeichnungspflicht wird. Oder um es mit Simon Möller von Telemedicus zu formulieren: „Die Freiwilligkeit beschränkt sich also im Prinzip darauf, ob Sie Not, Elend oder die [Kennzeichnung] wählen.“
Das Gesetz gibt bis auf den „Grad der Entwicklungsbeeinträchtigung“ keine konkreten Anhaltspunkte dafür. Auch Experten sind sich nicht immer einig. Deren Einschätzungen berücksichtigen verschiedene Faktoren, unter anderem
  • die Reiz- und Nachwirkung von Inhalten (z.B. Abbildungen von Gewalt, die zu Angstzuständen oder Abstumpfung führen),
  • den Kontext (wird z.B. der Krieg anhand eines Kriegsbildes verherrlicht oder kritisiert),
  • die Verständlichkeit (kann ein Kind verstehen, dass es sich um eine kritische Auseinandersetzung mit Gewalt handelt oder wird es nur die Gewaltdarstellung selbst wahrnehmen),
  • die Kontaktmöglichkeiten (haben Kinder oder Eltern Möglichkeiten, Fragen zu stellen oder die Inhalte zu entfernen).
Spätestens hier wird klar, dass das Gesetz an dieser Stelle medienpädagogische Qualitäten verlangt, die aufgrund lokaler und sozialer Unterschiede ohne ein Fachstudium kaum zu erlangen sind. Die Anbieter müssen ferner einschätzen können, welche Inhalte in Deutschland allgemeingültig für welche Altersstufen als entwicklungsbeeinträchtigend gelten und inwieweit die eigenen Inhalte diese Kriterien erfüllen.

Frage 9: Wer soll diese Kennzeichnung vornehmen?
Entweder nehmen die Anbieter die Kennzeichnung selbst vor oder sie nehmen die Dienste von Kontrollstellen in Anspruch, die offiziell von der „Kommission für Jugendmedienschutz“ (KJM) anerkannt wurden. Eine solche Kontrollstelle ist z.B. die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter“ (FSM).
Da diese Organisationen für ihre Dienste Gebühren erheben (z.B. beträgt der Mindestbeitrag bei der FSM 4.000 Euro pro Jahr) bleibt für die „Normalanbieter“ wohl nur die Selbsteinschätzung.

Frage 10: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat ein Experiment durchgeführt, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Deren Einstufungen wurden anschließend mit der Analyse des Medienpädagogen Jürgen Ertelt verglichen. Nach eigenen Angaben lagen 80 Prozent der 12.000 Stimmen falsch.

Frage 11: Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?
In diesem Fall begeht man eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro erhalten § 20 Abs.3 JMStV-E. Ebenso möglich ist die Sperrung des kompletten Angebotes (§ 20 Abs.4 JMStV-E in Verbindung mit § 59 Abs.3 Rundfunkstaatsvertrag).

Interessant sind die unsicheren Kommentare im InternetLaw-Blog:

2. Bei uns sieht es ähnlich aus. Wir schreiben über das Töten von Tieren (Schnecken), hochprozentige alkoholische Getränke (Schlehenlikör) Kopulation (alle möglichen Pflanzen). Ich kann einfach nicht einschätzen, was davon jugendgefährdend ist…
Kommentar von Heiner - 1.12, 2010 @ 10:50

3. Einerseits sehe ich es genauso und möchte mein Blog ohne Änderungen fortführen. Andererseits bin ich aber auch verunsichert, weil ich nicht abschätzen kann, wie sich Filmreviews z.B. zu Horrorfilmen auf die Altersfreigabe meines Blogs auswirken. Steigt diese, nur weil ich über einen Film schreibe, der keine Jugendfreigabe erhalten hat? Was ist mit Szenenbildern, die mir die Studios zur Verfügung stellen? Fragen über Fragen, die mich aufgrund der bekannten Abmahnsummen derzeit ein wenig rätselnd zurücklassen …
Kommentar von CineKie - 1.12, 2010 @ 10:52

Ich denke, da werden wir noch eine Menge drüber hören, lesen, meckern, rezensierten, zitieren, schreien und wenig heißen Tee trinken...


Update 2 (17.12.2010):

Nachdem die Fraktionen der Vorgängerregierung von CDU und FDP, die den Vertrag unter Ministerpräsident Rüttgers ausgehandelt hatten, bereits angekündigt hatten, der Ratifizierung nicht zuzustimmen, hat sich nun auch der Koalitionsausschuss von SPD und Grünen darauf verstädigt, den JMStV abzulehnen. Zur Entscheidung hätten sowohl formale Gründe wie die mangelnde Mehrheit im Landtag sowohl als auch inhaltliche Gründe beigetragen. Die Regierungskoalition sei nicht bereit, für FDP und CDU nun “die Kohlen aus dem Feuer zu holen”, während diese plötzlich fein raus seien, erklärte Kapschack.

Damit haben sich alle im Landtag von Nordrhein-Westfalen vertretenen (Linke, FDP, Grüne, SPD, CDU) ausdrücklich gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag und für eine Ablehnung ausgesprochen (wir berichteten). Eine Umkehr ist daher unmöglich, der Landtag wird das Vertragswerk morgen nicht ratifizieren, der falsche Weg im Jugendmedienschutz wird diesbezüglich zunächst nicht weiter beschritten.

Keine neue News, weil wir das gestern schon gebloggt hatten, aber: Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist soeben im Landtag von NRW einstimmig abgelehnt worden. Vorausgegangen war eine langwierige und etwas langweilige Debatte, wo die Wörter Netzgemeinde und Blogs ziemlich oft gefallen sind.

Schwein gehabt. *Tee Schweiß von der Stirn wisch*

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