Freitag, 23. Februar 2007

Deutsches Recht ähnlich?

Ein Militärgericht im US-Staat Kentucky hat einen Soldaten wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen Irakerin und Ermordung ihrer Familie zu 100 Jahren Haft verurteilt.
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Nach einer Verbüßung von zehn Jahren seiner Haftstrafe kann Cortez auf Bewährung freigelassen werden.
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Cortez bekannte sich schuldig zu vierfachem Mord, Vergewaltigung und Verabredung zur Vergewaltigung.
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"Ich weiß nicht warum", sagte Cortez vor dem Militärgericht der Kaserne Fort Campbell. "Ich möchte mich für all den Schmerz und das Leid entschuldigen, das ich der Familie Al Dschanabi zugefügt habe."

Was?! Also es geht hier nicht um einen Fall vor deutschen Gerichten, aber wenn ein Mann eine 14-jährige vergewaltigt und dann ihre komplette Familie umbringt, gehört er nicht nach 10 Jahren wieder auf freien Fuß - egal wo das Gericht sitzt! Die Haftstrafe von 100 Jahren ist da schon eher berechtigt. Solche Leute sperrt man für immer weg. Aber nach 10 Jahren auf Bewährung raus? Ich fasse das nicht.
Manchmal frage ich mich, ob das deutsche oder europäische Recht sowas ähnlich handhabt, oder ob nur die Amis solch einen Schaden haben. Aber wenn ich mir anschaue, dass hierzulande hauseigene Terroristen nach 24 Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden, zweifle ich fast daran.

Reading:
Prof. Dr. Jürgen Döllner - 3D-Computergrafik (Vorlesungsskript)

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