Donnerstag, 28. Februar 2008

Datenschutz - Good & Bad News

Good news first:

Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidende Klausel zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das erstmals in Deutschland verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität" informationstechnischer Systeme etabliert. Es tritt zu den anderen Freiheitsrechten wie insbesondere dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung hinzu", erklärte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Verkündung des Grundsatzurteils am heutigen Mittwoch in Karlsruhe.

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Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher

Mit dem neuen Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" will das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen bestehende Schutzlücken schließen. Es setzt damit nicht nur der angegriffenen Ausforschung von IT-Systemen grundsätzlich sehr enge Grenzen. Darüber hinaus haben die Verfassungsrichter auch erstmals den Herrschaftsbereich des Nutzers über seinen informationstechnischen Gerätepark abgesteckt. Sie haben dabei klargestellt, dass in dieser privaten Datensphäre nichts verändert und nur unter sehr strengen Auflagen etwa abgehört werden darf. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen hinausgeht.
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Zugleich kam der Gerichtspräsident damit auf weitere Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu sprechen, das den Schutzanforderungen ebenfalls nicht in ausreichendem Maße entspreche. Vielmehr müsse künftig generell das Interesse des Nutzers geschützt werden, "dass die erzeugten und verarbeiten Daten vertraulich bleiben". Der neue Grundrechtsschutz umfasse auch die im Arbeitsspeicher temporär gehaltenen Bits und Bytes, erläuterte Papier. Der Nutzer müsse über das System insgesamt "selbstbestimmt" verfügen können.

Doch man freut sich nicht lange, da kommt sowas rein (Gott sei Dank bin ich da weg...):

StudiVZ will Nutzerdaten zu "Kifferbildern" an Staatsanwaltschaften weitergeben
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Geschäftsführer Marcus Riecke erklärte gegenüber Spiegel online, dass die Änderung der Nutzungsbedingungen nicht nur die Einführung personalisierter Werbung zum Ziel habe, sondern auch eine bessere Zusammenarbeit mit Fahndern ermöglichen solle. Auf die Anfrage, ob sein Portal bei behördlichen Verweisen auf eingestellte Fotos von Cannabis-Konsumenten "Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren" an Staatsanwaltschaften weiterleiten würde, meinte Riecke wörtlich:

"Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung."

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